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PPWR im Praxischeck: Was sich ändert – und worauf du dich jetzt vorbereiten musst

Inhaltsverzeichnis

Aktueller Stand – das ist jetzt schon beschlossen:

Palettenumwicklung & Umreifungsband sind ausgenommen:
Seit Oktober 2025 gelten diese Elemente der Ladeeinheitensicherung nicht mehr als verpflichtend wiederverwendbar unter Artikel 29.2 und 29.3.

Ab 2030 gelten PCR-Mindestanteile für relevante Kunststoffverpackungen.

Ab 12. August 2026 müssen Verpackungen grundsätzlich recycelbar sein.

Das wichtigste zur PPWR auf einen Blick:

  • Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

  • Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, gilt aber erst ab 12. August 2026 mit den ersten Verpflichtungen.

  • Übergangsfristen bis 2030 bzw. 2035 geben Unternehmen Zeit zur Umsetzung.

  • Unternehmen müssen sich u. a. auf strengere Anforderungen bei Dokumentation, Recyclingfähigkeit und Materialeinsatz einstellen.

Im März 2026 hat die Europäische Kommission erstmals offizielle Leitlinien („Guidance“) sowie ergänzende FAQs zur PPWR veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die Verordnung einheitlich anzuwenden und offene Fragen zu klären.

Was steckt hinter der PPWR?

Du sitzt in Einkauf, Logistik, Verpackung oder Supply Chain – und denkst: „Okay, wieder eine EU‑Verordnung … aber was heißt das für mich?“ Genau das schauen wir uns jetzt an.

Warum gibt es überhaupt eine neue Verordnung?

Die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) bildete über viele Jahre die Grundlage für nationale Regelungen. Ihre Umsetzung erfolgte jedoch unterschiedlich, sodass sich innerhalb der EU ein heterogenes System mit abweichenden Anforderungen entwickelt hat.

Mit der PPWR wird dieser Ansatz grundlegend verändert. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und schafft damit einheitliche Vorgaben für Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Verpackungen.

Die zentralen Ziele der PPWR:

Die PPWR ist Teil der europäischen Strategie zur Entwicklung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Im Mittelpunkt stehen die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Verbesserung der Recyclingfähigkeit sowie die stärkere Nutzung von Rezyklaten.

Darüber hinaus soll die Wiederverwendung von Verpackungen ausgebaut und die Ressourcennutzung insgesamt effizienter gestaltet werden. Verpackungen werden damit nicht mehr nur unter funktionalen Gesichtspunkten betrachtet, sondern über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg bewertet.

Im Überblick:

  • Kreislaufwirtschaft & Klimaneutralität bis 2050

  • Reduzierung des Verpackungsmülls

  • Ausschließlich recyclingfähige Materialien

  • Mehr Wiederverwendung & Wiederbefüllung

  • Stärkere erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Kurz gesagt: Verpackungen sollen mit Hilfe der neuen Verpackungsverordnung weniger Ressourcen verbrauchen, länger im Kreislauf bleiben und klarer geregelt sein.

Was sind die zentralen Bausteine der Verpackungsverordnung?

Die Leitlinien aus März 2026 konkretisieren erstmals eindeutig die Rollen in der PPWR:

  • Hersteller (Manufacturer): Verantwortlich für die Konformität der Verpackung (z. B. Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Materialanforderungen)

  • Produzent (Producer im Sinne der EPR): Verantwortlich für Kosten und Organisation der Entsorgung in dem Land, in dem die Verpackung als Abfall anfällt

Die PPWR führt mehrere Anforderungen zusammen, die sich auf unterschiedliche Bereiche auswirken.

Dazu zählen insbesondere:

Die PPWR unterscheidet zwei Dimensionen der Recyclingfähigkeit:

  1. Design for Recycling (DfR)
    → Verpackungen müssen technisch recyclinggerecht gestaltet sein – also so, dass sie sich in Sortierung und Recyclinganlage gut verarbeiten lassen.
    → Ab 2030 gilt: Verpackungen müssen mindestens 70 % recyclingfähig sein (Stufe B). Ohne Nachweis: kein Verkehr in der EU.

  2. Recycling at Scale (RaS)
    → Reicht nicht, dass es theoretisch klappt – es muss großtechnisch realistisch sein. Ab 2035 zählt: Wird das Material in der Praxis auch wirklich in EU-Recyclinganlagen verwertet?

Ab 12. August 2026 müssen Verpackungen grundsätzlich recycelbar sein. Die konkreten Design-for-Recycling-Kriterien folgen gestaffelt ab 2023.

Was du jetzt tun solltest:

  • Materialien prüfen: Sind sie sortenrein oder trennbar?

  • DfR- und RaS-Nachweise einholen oder mit Lieferanten klären

  • Bei innovativen Verpackungen auf Übergangsfristen achten (bis max. 2035)

Was das heißt:
Ein zentraler Hebel der PPWR ist das Circular-Design-Prinzip. Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie sich möglichst einfach sortieren und in bestehenden Recyclingströmen verwerten lassen.
Eine Verpackung besteht idealerweise aus nur einem Material – zum Beispiel vollständig aus Papier, Karton oder einem einzigen Kunststofftyp wie PET.

Praxisbeispiel:
Eine Versandverpackung aus reinem Papier lässt sich problemlos im Altpapierstrom erfassen und zu neuen Papierprodukten verarbeiten. Papier gilt hier als besonders kreislauffähig – die Recyclingquoten liegen in Europa bereits sehr hoch.

Die PPWR bevorzugt genau solche Lösungen, weil sie helfen, Rohstoffe im Kreislauf zu halten – statt sie nach einmaliger Nutzung zu verlieren.

Was du jetzt tun solltest:

  • Prüfe bestehende Verpackungen auf Materialverbunde

  • Hinterfrage Kunststoffbeschichtungen, Sichtfenster oder Verbundfolien

  • Suche Alternativen aus sortenreinem Papier, Karton oder recyceltem Kunststoff

  • Arbeite eng mit Lieferanten zusammen – viele Alternativen existieren bereits

Was das heißt:
PPWR unterscheidet nach Sektor: B2B, B2C, E-Commerce, Gastronomie. Je nach Bereich gelten Mindestquoten (z. B. 10–70 % bis 2040) für Verpackungen, die mehrfach verwendet oder befüllt werden. Bei Nicht-Mehrwegfähigkeit braucht es Ausnahmeregelung oder Umwelt-Nachweis.

Praxisbeispiel:

    • Versandkartons im E-Commerce = wiederverwendbar?

    • Mehrweg-Kunststoffbehälter im B2B = bevorzugt

    • Einweg-To-Go-Becher = nur mit Lizenz

    Was du jetzt tun solltest:

    • Wiederverwendungsquoten je Produkt/Verpackung analysieren

    • Eignung für Mehrweg prüfen (Lagerung, Rücklauf, Reinigung)

    • Prozesse zur Rücknahme oder Nachbefüllung prüfen/planen

    Was das heißt:

    Verpackungen dürfen nicht größer oder schwerer sein als nötig. Leerräume über 40 % sind nur mit Begründung erlaubt (Produktschutz, Hygiene, Stabilität).

    Praxisbeispiel:

    • Versandkarton doppelt so groß wie Inhalt → abmahnfähig

    • Schutzverpackung mit viel Luft → Nachweispflicht

    Was du jetzt tun solltest:

    • Packprozesse analysieren (Füllmaterial, Leerräume)

    • Systeme zur automatisierten Anpassung (On-Demand Packaging) prüfen

    • Standardgrößen vs. individuelle Lösungen neu bewerten

    Gib einfach die Maße deines Kartons ein und wir zeigen dir in unserem Kartonfinder das passende Produkt. So vermeidest du unnötigen Leerraum und optimierst Materialeinsatz sowie Versandkosten.

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    Was das heißt:
    Verpackungen dürfen künftig keine schädlichen Stoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom(VI) enthalten.
    Für besonders gefährliche Stoffe gelten bereits heute REACH-Vorgaben – PPWR macht sie verbindlich.

    • Bedruckte PE-Säcke mit alten Farben = risikobehaftet Altfarben

    • Kleber, Additive → prüfen lassen

    Was du jetzt tun solltest:

    • Inhaltsstoffe prüfen (auch Additive, Farben, Kleber)

    • Lieferantenverpflichtungen & Konformitätsnachweise einholen

    • Substitution risikobehafteter Materialien vorbereiten

    Was das heißt:
    Wer Verpackungen in Verkehr bringt (Hersteller, Importeure, Markeninhaber), wird klar verantwortlich:

      • Registrierung

      • Nachweisführung

      • Datenmeldung

      → Auch „Systemverantwortliche“ (z. B. Co-Packer) brauchen vertragliche Klarheit

      Was du jetzt tun solltest:

      • Rollen prüfen: Wer ist bei euch der „Hersteller“ im Sinne der PPWR?

      • Zuständigkeiten definieren: Compliance, Einkauf, Legal

      • Dokumentationsprozesse aufbauen

      Was das heißt:
      Verpackungen müssen künftig Hinweise tragen zu:

      • Materialzusammensetzung

      • Entsorgung

      • Wiederverwendbarkeit

      → Einheitliche EU-Symbole & -Codes werden kommen

      Was du jetzt tun solltest:

      • Druck- & Layoutprozesse vorbereiten

      • Labels, Etiketten, Piktogramme prüfen und aktualisieren

      • Interne Systeme (z. B. PIM, Artwork Management) einbinden

      Die PPWR bringt spürbare Veränderungen für industrielle Verpackungen mit sich und stellt das Thema Nachhaltigkeit deutlich stärker in den Mittelpunkt – geht aber gleichzeitig weit darüber hinaus. Neben alternativen Materialien steht ein ganzheitlicher Ansatz im Fokus, der Verpackungsdesign, Ressourceneinsatz, Dokumentation und Nachweise miteinander verknüpft.

      Die neuen Vorgaben werden schrittweise wirksam und wirken sich sowohl auf einzelne Verpackungslösungen, als auch auf übergeordnete Prozesse aus.

      Warum das für dein Unternehmen wichtig ist

      Die Auswirkungen der PPWR erstrecken sich auf nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen oder in Verkehr bringen. Betroffen sind sowohl Primärverpackungen als auch Transport- und Versandverpackungen.

      Neben der technischen Gestaltung der Verpackung gewinnen organisatorische Aspekte an Bedeutung.

      Dazu zählen insbesondere: 

      • Klare Zuordnung von Rollen (Hersteller vs. Produzent)

      • Aufbau von Nachweis- und Dokumentationssystemen

      • Umsetzung neuer Kennzeichnungspflichten

      • Sicherstellung von Material- und Stoffkonformität (z. B. PFAS)

      Da viele Verpackungslösungen über mehrere Jahre im Einsatz sind, entsteht Anpassungsbedarf häufig bereits vor dem eigentlichen Inkrafttreten einzelner Anforderungen.

      Fehlende Dokumentation oder Nachweise können Kosten, Unsicherheit oder Marktbeschränkungen bedeuten.

      Dein Weg zur PPWR-konformen Verpackung

      Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt neue Anforderungen an Verpackungen und Prozesse. Damit du frühzeitig gut aufgestellt bist, unterstützt BB-Verpackungen dich mit praxisnaher Beratung und durchdachten Verpackungslösungen – individuell auf dein Unternehmen zugeschnitten.

      Kostenlose Beratung

      In einem unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns deine aktuelle Verpackungssituation an und zeigen dir konkrete Handlungsfelder im Hinblick auf die Anforderungen der PPWR auf.

      Begleitung zu PPWR-konformen Verpackungslösungen:

      Wir analysieren deine bestehenden Verpackungen und entwickeln gemeinsam mit dir optimierte Lösungen – mit Fokus auf Recyclingfähigkeit, Ressourceneffizienz und regulatorische Sicherheit und dem klaren Ziel, auch wirtschaftliche Vorteile für dich zu schaffen.

      Zukunftssichere Verpackungsstrategie:

      Wir unterstützen dich dabei, deine Verpackungen langfristig gesetzeskonform, nachhaltig und wettbewerbsfähig auszurichten – damit du nicht nur heute die Anforderungen erfüllst, sondern auch für kommende Entwicklungen bestens vorbereitet bist.

      Wenn du dir unsicher bist, wo du konkret anfangen sollst, kannst du jederzeit eine kostenlose und unverbindliche Beratung anfragen. Gemeinsam schauen wir auf deine aktuelle Verpackungssituation – pragmatisch, lösungsorientiert und ohne Verkaufsdruck.

      Die wichtigsten Termine der Verpackungsverordnung im Überblick

      Datum Beschreibung
      12. August 2026 Geltungsbeginn vieler grundlegender Anforderungen (z. B. Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung, Konformitätsbewertung, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen)
      Ab 2030 – Neue Leistungsstufen zur Recyclingfähigkeit (DfR Stufen A/B/C) gelten.
      – Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen (Stufe 1) gelten.
      – Wiederverwendungsquoten treten in Kraft.
      – Verpackungsminimierung Pflicht.
      1. Januar 2035 Weitere Anforderungen: Großmaßstäbliche Recyclingfähigkeit (RaS) wird Pflicht.
      1. Januar 2038 Verpackungen mit weniger als 80 % Recycling Güte dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
      1. Januar 2040 Steigerung der Wiederverwendungsquoten auf höhere Werte (z. B. B2C 70 %).

      PPWR-Zeitplan 2025 - 2040: Alle Fristen und Pflichten im Detail

      Die Umsetzung der Verordnung erfolgt in mehreren Stufen:

      2025

      Am 11. Februar 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 offiziell in Kraft getreten. Damit beginnt die europaweite Harmonisierung des Verpackungsrechts.

      • Die rechtliche Definition von Wiederverwendbarkeit gilt ab sofort (Artikel 11 Abs. 1).

      • Markenrechte und geschützte Designs dürfen bestehende Verpackungen unter bestimmten Bedingungen weiter legitimieren – auch wenn sie gegen Verpackungsminimierung verstoßen.

      • Die Definition von Kleinstunternehmen (EU 2003/361/EG) wird als Maßstab für mögliche Ausnahmen herangezogen.

      Warum ist es wichtig:
      Noch keine akuten Handlungspflichten – aber jetzt beginnt die „Regelphase“. Wer neue Verpackungen entwickelt oder bestehende schützen will, muss die neuen Definitionen kennen.

      Die Mitgliedstaaten müssen konkrete Quoten für Verpackungsrecycling umgesetzt haben – mit Zielwerten pro Materialfraktion.

      Pflichten für die Staaten:

        • Mind. 65 % aller Verpackungsabfälle müssen recycelt werden.

        Mindestquoten je Material:

        • Kunststoff: 50 %

        • Holz: 25 %

        • Eisenmetalle: 70 %

        • Aluminium: 50 %

        • Glas: 70 %

        • Papier & Karton: 75 %

        • Für Kunststofftragetaschen gelten strikte Obergrenzen (40 Stück pro Kopf/Jahr).

        Warum ist es wichtig:
        Noch keine direkte Unternehmenspflicht – aber: Wer frühzeitig sortenreine, gut verwertbare Materialien einsetzt, ist später im Vorteil.

        2026

        EU-Mitgliedstaaten führen eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen ein – als Teil des EU-Haushalts.

        Was das heißt:

          • Die Abgabe basiert auf der Masse nicht recycelter Kunststoffe.

          • Jedes Land entscheidet, ob es diese Kosten an Unternehmen weitergibt.

          Warum ist es wichtig:
          Hersteller in bestimmten Ländern könnten ab 2026 mit höheren Verpackungskosten rechnen. Transparente Material- und Rezyklatdaten werden wichtiger.

          Ab diesem Tag greifen die ersten konkreten Pflichten für Unternehmen. Der Übergangszeitraum endet – die Verordnung gilt vollständig.

          Pflichten im Überblick:

            • PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen (mit definierten Grenzwerten)

            • Konformitätsbewertung & technische Dokumentation (nach Anhang VII)

            • Kennzeichnungs- und Informationspflichten

            • Teilnahme an Wiederverwendungssystemen

            • Rücknahmepflichten für wiederverwendbare Verpackungen

            • Pflichten für Online-Plattformen, u. a. Registrierung & EPR-Prüfung

            • Verpackungen müssen grundsätzlich recycelbar sein

            Warum ist es wichtig:
            Ab jetzt wird’s ernst: Unternehmen müssen Prozesse, Lieferanten und Dokumentation aktiv auf die neuen Anforderungen umstellen.

            Die EU-Kommission veröffentlicht technische Details zu:

              • Digitalen Verpackungskennzeichen

              • Rezyklatnachweis-Methoden

              • Nachhaltigkeitskriterien für Recyclingtechnologien

              • Bewertung von Drittland-Rezyklaten

              Warum ist es wichtig:
              Hersteller erhalten endlich Klarheit, wie sie die Anforderungen zu Rezyklatquoten & Design konkret erfüllen müssen.

              2027

              To-Go-Anbieter im Gastgewerbe (z. B. Bäcker, Coffee-to-Go) müssen:

                • Eigene Behälter der Kunden befüllen

                • Gleiche Preise wie bei Einwegverpackung anbieten

                • Sichtbar auf die Möglichkeit hinweisen

                Warum ist es wichtig:
                Nicht nur Einweg sparen – sondern aktiv Mehrweg ermöglichen. Gastro, Kantinen und Take-Away-Konzepte müssen umstellen.

                Alle Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung müssen:

                  • Verpackungsmengen und -arten melden

                  • Abfallstatistiken (gesammelt, recycelt, entsorgt) bereitstellen

                  Für kleinere Hersteller (<10 t) gelten reduzierte Berichtspflichten.
                  Frist zur Nachmeldung: bis 1. Juni 2028.

                  Warum ist es wichtig:
                  Wer jetzt nicht dokumentiert, kann später keine Mengen und Quoten belegen – und läuft ins Risiko.

                  2028

                  Die EU legt erstmals konkret fest, was „recyclinggerechtes Design“ bedeutet:

                    • Einführung von Leistungsstufen (A–C)

                    • Bewertung möglicher Ausnahmen für Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt

                    Warum ist es wichtig:
                    Ab diesem Zeitpunkt muss jedes Verpackungsdesign strategisch bewertet werden – nicht nur funktional, sondern regulatorisch.

                    Neue Vorgaben betreffen:

                      • Teebeutel, Obstetiketten & andere biologisch abbaubare Verpackungen

                      • Mindeststandards für Kompostierbarkeit

                      • Mehrwegoptionen im Gastgewerbe verpflichtend

                      • Reduktion von Leerraum bei Verkaufsverpackungen

                      Warum ist es wichtig:
                      Klingt nach Detailregel – betrifft aber zig Millionen Verpackungen im Alltag. Wer Gastro oder Frische verkauft, ist betroffen.

                      Jetzt wird’s sichtbar:

                        • Verpackungen müssen einheitlich gekennzeichnet sein (Materialcode, Rezyklat, Umweltinfo)

                        • Auch besorgniserregende Stoffe müssen per digitalem Etikett ausgewiesen werden

                        • Gilt nicht für Transportverpackungen oder reine E-Commerce-Verpackungen

                        Warum ist es wichtig:
                        Verpackung wird zur Informationsschnittstelle – falsche oder fehlende Kennzeichnung wird zum Risiko.

                        2029

                        Pfandsysteme für Flaschen & Dosen (bis 3 l) werden Pflicht:

                          • 90 % Rücklaufquote muss erreicht werden

                          • Systeme müssen Mindeststandards erfüllen

                          Warum ist es wichtig:
                          Wer Getränke verkauft oder abfüllt, muss Rücknahmesysteme aktiv einbinden oder selbst etablieren.

                          Alle wiederverwendbaren Verpackungen brauchen:

                            • Kennzeichnung zur Wiederverwendbarkeit

                            • Digitales System (z. B. QR-Code) zur Nachverfolgung & Umlaufkontrolle

                            Warum ist es wichtig:
                            Mehrwegverpackungen ohne Tracking verlieren ihren Status – digitale Infrastruktur wird Pflicht.

                            2030

                            Jetzt greifen fast alle Kernpflichten:

                              • Verbot ausgewählter Einwegverpackungen

                              • Rezyklatquoten (10–35 %) für Kunststoffverpackungen

                              • Verpackungen müssen recyclingfähig (A–C) sein

                              • Leerraumgrenze: max. 50 % bei Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen

                              • Mehrwegpflichten (z. B. 40 % bei Transportverpackungen) treten in Kraft

                              • Flächen für Wiederbefüllung in Supermärkten: mind. 10 %

                              • Innovative Verpackungen dürfen nur noch max. 5 Jahre verwendet werden

                              Warum ist es wichtig:
                              Wer 2030 noch nicht vorbereitet ist, wird’s schwer haben. Das ist die eigentliche Deadline für fast alle Unternehmen.

                              2031

                              Alle Unternehmen mit Wiederverwendungspflicht müssen bis 30. Juni 2031 ihre Zielerreichung für 2030 melden – vollständig & belegbar.

                              Warum ist es wichtig:
                              Ohne Zahlen keine Compliance. Jetzt zählt, was wirklich im Kreislauf bleibt.

                              2032

                              Die EU evaluiert:

                                • Leerraum-Vorgaben

                                • Wiederverwendungsquoten

                                • Rezyklatvorgaben

                                • Verpackungseffizienz & Umweltwirkung

                                Warum ist es wichtig:
                                Die Ergebnisse fließen in neue Regeln ab 2035/2040 ein – wer früh umstellt, ist auf der sicheren Seite.

                                2033

                                Die Kommission überprüft:

                                  • Ob Artikel 5 (Stoffbeschränkungen) greift

                                  • Ob die Maßnahmen zur Reduktion gefährlicher Stoffe ausreichen

                                  Warum ist es wichtig:
                                  Relevanz für Materialwahl und Druckfarben – mit Blick auf toxische Inhaltsstoffe.

                                  2034

                                  Die EU bewertet:

                                    • Ob die Wiederverwendungsziele für 2030 erreicht wurden

                                    • Ob sie sinnvoll für 2040 angepasst werden müssen

                                    • Inklusive Lebenszyklusbewertung & Auswirkungen auf Beschäftigung

                                    Warum ist es wichtig:
                                    Politische Neuausrichtung möglich – auch für Förderprogramme und Innovationsanreize.

                                    Die Kommission legt einen Gesamtbericht vor:

                                      • Wirkung auf Binnenmarkt

                                      • Beitrag zur Nachhaltigkeit

                                      • Auswirkungen auf Lebensmittel, Landwirtschaft und Verschwendung

                                      Warum ist es wichtig
                                      Zentrale Grundlage für mögliche Nachfolgeverordnungen oder Nachbesserungen.

                                      2035

                                      Jetzt zählt nicht mehr nur das Design, sondern:

                                        • Verpackungen müssen tatsächlich großtechnisch recycelbar sein

                                        • Rücknahmesysteme & Sammelinfrastruktur müssen vorhanden sein

                                        Warum ist es wichtig:
                                        Kein Label-Schönreden mehr – nur was recycelt wird, darf bleiben.

                                        2038

                                        Verpackungen unterhalb der Recyclingstufe B dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

                                        Warum ist es wichtig:
                                        Stufe C reicht nicht mehr – Unternehmen müssen spätestens jetzt nachbessern.

                                        2040

                                        • Kunststoffverpackungen: Rezyklatanteil bis zu 65 %

                                        • Wiederverwendung: je nach Segment bis zu 70 %

                                        Warum ist es wichtig:
                                        2040 ist das endgültige Zieljahr. Wer bis dahin nicht komplett kreislauffähig arbeitet, wird es schwer haben.

                                        Dieser Zeitplan verdeutlicht, dass die Anforderungen langfristig angelegt sind, jedoch bereits mittelfristig konkrete Auswirkungen entfalten.

                                        Handlungsempfehlungen – was du jetzt tun solltest

                                        Auch ohne vollständige Detailklarheit lassen sich bereits erste Schritte ableiten, um den Anforderungen der PPWR strukturiert zu begegnen.

                                        Dazu gehören:

                                        • Starten mit einer Bestandsaufnahme: Welche Verpackungslösungen habt ihr? Welche Materialien? Welche Mengen?

                                        • Verantwortlichkeiten klären: Wer ist im Unternehmen „Packaging/Compliance‑Owner“? Wer schaut PPWR‑Fristen?

                                        • Lieferkette einbinden: Herstellermaterialien, Importeure, Lieferanten – informieren, Daten einfordern.

                                        • Dokumentation aufsetzen: Nachweise zur Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Wiederverwendung.

                                        • Verpackungsmaterial & -prozess optimieren: Oft kann nicht nur durch optimierte Materialien, sondern auch durch einen angepassten Prozess effizienter gearbeitet werden.

                                        • Strategie‑Plan für 2026‑2030 erarbeiten: Welche Verpackungen werden wann angepasst? Welche kosten‑/einstiegsfreundliche Lösungen gibt es?

                                        • Kennzeichnung, Information & EPR‑System prüfen: Registrierungen, Meldungen, Herstellerverantwortung fallen an.

                                        • Kosten & Budget im Blick behalten: Neue Anforderungen können Initialkosten bringen – aber auch Potenzial für Effizienz oder Differenzierung.

                                        Diese Maßnahmen bilden die Grundlage, um zukünftige Anforderungen effizient umsetzen zu können.

                                        Du möchtest wissen, wie deine aktuelle Ladeeinheitensicherung im Hinblick auf die PPWR aufgestellt ist? Wir schauen uns dein System gemeinsam mit dir an – und unterstützen dich nicht nur bei der Bewertung, sondern auch bei der konkreten Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

                                        PPWR Zusammenfassung

                                        Die PPWR stellt einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Verpackungen dar. Durch die einheitliche Regulierung auf EU-Ebene werden Anforderungen klarer definiert und gleichzeitig verbindlicher.

                                        Für Unternehmen bedeutet dies vor allem, bestehende Verpackungssysteme stärker zu analysieren, Daten transparenter zu machen und Prozesse langfristig anzupassen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, erfordert jedoch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den kommenden Anforderungen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, bleibt handlungsfähig, vermeidet unnötigen Zeitdruck und senkt gleichzeitig regulatorische Risiken.

                                        Häufig gestellte Fragen zur PPWR

                                        PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch: EU-Verpackungsverordnung.

                                        Dabei handelt es sich um eine EU-weite Verordnung, die das bisherige Verpackungsrecht (die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG) ersetzt. Ziel ist es, Verpackungen in der Europäischen Union nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

                                        Im Gegensatz zu einer Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss.

                                        Die PPWR ist im Februar 2025 offiziell in Kraft getreten.

                                        Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Regelungen sofort gelten. Viele Pflichten greifen erst nach Übergangsfristen, damit Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung haben.

                                        Die allgemeine Geltung beginnt ab dem 12. August 2026 (18 Monate nach Inkrafttreten).
                                        Ab diesem Zeitpunkt sind die meisten zentralen Anforderungen verbindlich – beispielsweise zu:

                                        • Recyclingfähigkeit von Verpackungen

                                        • Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen

                                        • Kennzeichnungspflichten

                                        • Reduktionszielen für Verpackungsabfälle

                                        Einige Vorgaben haben darüber hinaus längere Übergangsfristen bis 2030 oder 2035.

                                        Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

                                        Dazu zählen unter anderem:

                                        • Hersteller von Verpackungen

                                        • Hersteller verpackter Produkte

                                        • Importeure

                                        • Händler und Onlinehändler

                                        • Fulfillment-Dienstleister

                                        • Gastronomie- und To-go-Anbieter

                                        Kurz gesagt: Wer gewerblich Verpackungen nutzt oder erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt, fällt unter die PPWR.

                                        Die PPWR gilt für alle Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere:

                                        • Produzenten

                                        • Erstinverkehrbringer

                                        • Markeninhaber

                                        • Händler

                                        • Importeure

                                        • Bevollmächtigte

                                        • Betreiber von Mehrwegsystemen

                                        Wichtig: Auch Unternehmen außerhalb der EU, die Waren in die EU verkaufen (z. B. über Onlinehandel), sind betroffen.

                                        Die PPWR verfolgt mehrere zentrale Ziele:

                                        1. Reduzierung von Verpackungsabfällen

                                        2. Förderung der Kreislaufwirtschaft

                                        3. Harmonisierung des EU-Binnenmarktes

                                        4. Reduzierung von Umwelt- und Klimabelastungen

                                        Der Hersteller ist für die Konformität der Verpackung verantwortlich.
                                        Der Produzent trägt im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) die Kosten für Sammlung und Verwertung.

                                        Grundsätzlich müssen Verpackungen bereits ab dem 12. August 2026 recycelbar sein. Detaillierte Anforderungen folgen gestaffelt ab 2030.

                                        Ab August 2026 gelten Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Neue Verpackungen müssen diese zwingend einhalten.

                                        Ja. Eine harmonisierte Kennzeichnung soll ab 2028 eingeführt werden und nationale Systeme ersetzen.