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PPWR Verordnung: Pflichten, Fristen und Auswirkungen für Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

PPWR aktueller Stand – das ist bereits beschlossen:

Der wichtigste Stichtag: Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Pflichten für Unternehmen. Ab diesem Stichtag müssen Verpackungen grundsätzlich recycelbar sein.

Wichtige Ausnahme für die Logistik: Seit Oktober 2025 steht fest, dass Palettenumwicklungen & Umreifungsbänder von den verpflichtenden Wiederverwendungsquoten unter Artikel 29.2 und 29.3 ausgenommen sind.

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung und soll Verpackungen in der EU nachhaltiger, recyclingfähiger und ressourcenschonender machen. Für Unternehmen bedeutet das neue Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Mehrweg- und Kennzeichnungspflichten sowie die Reduzierung unnötiger Verpackungen.

Was ist die PPWR-Verordnung?

Die PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Sie ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Verpackungen besser recyclingfähig zu machen und den Einsatz von wiederverwendbaren sowie recycelten Materialien zu fördern. Im Unterschied zu vielen bisherigen Regelungen gilt eine EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigen – besonders, wenn sie Verpackungen herstellen, importieren, befüllen, vertreiben oder im Versand einsetzen.

Das wichtigste zur PPWR auf einen Blick

  • Veröffentlichung der PPWR: 22. Januar 2025

  • Inkrafttreten: 11. Februar 2025

  • Erste Pflichten: ab 12. August 2026

  • Betroffene Unternehmen: Hersteller, Produzenten, Importeure und Händler

  • Wichtigstes Ziel: Verpackungsabfälle reduzieren und Kreislaufwirtschaft stärken

  • Wichtigste Themen: Recyclingfähigkeit, Design for Recycling, Kennzeichnung, Rezyklate, Mehrweg

Im März 2026 hat die Europäische Kommission erstmals offizielle Leitlinien („Guidance“) sowie ergänzende FAQs zur PPWR-Verordnung veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die Verordnung einheitlich anzuwenden und offene Fragen zu klären.

Wen betrifft die PPWR-Verordnung?

Die PPWR betrifft nicht nur Verpackungshersteller. Relevant ist sie für viele Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette – vom Hersteller über Händler und Onlinehändler bis zu Unternehmen, die Waren verpacken, versenden oder importieren.

Besonders betroffen sind:

Hersteller und Produzenten: Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen.

Händler und E-Commerce-Unternehmen: Unternehmen, die verpackte Produkte vertreiben oder online anbieten.

Markeninhaber: Unternehmen, die verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Importeure: Unternehmen, die verpackte Produkte aus Drittländern in die EU einführen.

Logistik- und Fulfillment-Dienstleister: Unternehmen, die Verpackungen im Rahmen von Transport und Dienstleistungen einsetzen.

Die im März 2026 veröffentlichten Leitlinien definieren die Rollenverteilung und die damit verbundenen Pflichten:

  • Hersteller (Manufacturer): Bringt eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt erstmals in der EU auf den Markt. Voll verantwortlich für Konformität, Kennzeichnung und Materialanforderungen.

  • Produzent (Producer im Sinne der EPR): Fertigt Verpackungen oder lässt sie unter eigener Marke entwickeln. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Konformitätsbewertungen.

  • Importeur: Führt Verpackungen aus Nicht-EU-Ländern ein und muss deren EU-Konformität lückenlos garantieren.

  • Händler / Vertreiber: Vertreibt die Ware weiter, ohne sie selbst zu verändern. Er steht in der Pflicht, nur konforme Ware in Verkehr zu bringen.

PPWR Zeitplan: Die wichtigsten Termine der PPWR Verordnung

Die PPWR sieht verschiedene Übergangsfristen und Stichtage vor. Einige zentrale Anforderungen stehen bereits fest, andere technische Details werden erst in den kommenden Jahren weiter konkretisiert.

Für einen Überblick zeigt dir der folgende PPWR Zeitplan als übersichtlicher Zeitstrahl die wichtigsten gesetzlichen Meilensteine des Übergangszeitraums bis 2040:

  1. Inkrafttreten PPWR

  2. Allg. Anwendungsdatum, Konformitätserklärung (DoC) erforderlich (Art. 39)

  3. Verbindliche Kennzeichnungspflichten

    • 90 % Sammelquote für Einweg-Getränkeverpackungen

    • Kennzeichnungspflicht für Mehrwegverpackungen

  4. Anwendungsbeginn

    • Neue Recyclingfähigkeitsklassen (A/B/C)

    • PCR-Quoten für Kunststoffe

    • Reduktion von Material und Leerraum

    • Einführung von Wiederverwendungszielen

  5. Weitere Verschärfungen:

    • „Recycled at Scale“ erforderlich

    • Verringerung des Verpackungsabfalls um 10 %

  6. Nur Recyclingklassen A und B (mind. 80 %)

    • Höhere Mindestrezyklatquoten

    • 15 % weniger Verpackungsabfälle

Inkrafttreten PPWR

Allg. Anwendungsdatum, Konformitätserklärung (DoC) erforderlich (Art. 39)

Verbindliche Kennzeichnungspflichten

  • 90 % Sammelquote für Einweg-Getränkeverpackungen

  • Kennzeichnungspflicht für Mehrwegverpackungen

Anwendungsbeginn

  • Neue Recyclingfähigkeitsklassen (A/B/C)

  • PCR-Quoten für Kunststoffe

  • Reduktion von Material und Leerraum

  • Einführung von Wiederverwendungszielen

Weitere Verschärfungen:

  • „Recycled at Scale“ erforderlich

  • Verringerung des Verpackungsabfalls um 10 %

Nur Recyclingklassen A und B (mind. 80 %)

  • Höhere Mindestrezyklatquoten

  • 15 % weniger Verpackungsabfälle

Die wichtigsten PPWR-Anforderungen im Überblick

Die neue EU-Verpackungsverordnung umfasst zahlreiche Einzelanforderungen. Die folgenden Themen gehören zu den zentralen Bausteinen der PPWR und werden Unternehmen in den kommenden Jahren besonders beschäftigen:

PPWR-Baustein Kerninfo für Unternehmen
Recyclingfähigkeit Ab 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 % recyclingfähig sein.
Design for Recycling Verpackungen müssen so gestaltet werden, dass sie recyclinggerecht gesammelt, sortiert und verwertet werden können.
Rezyklatanteile Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 verpflichtende PCR-Mindestanteile.
Wiederverwendung und Mehrweg Für bestimmte Transport- und B2B-Verpackungen gelten ab 2030 Wiederverwendungsquoten.
Verpackungsvermeidung und -minimierung Versandverpackungen dürfen künftig maximal 50 % Leerraum enthalten.
Kennzeichnungspflichten Verpackungen müssen künftig EU-weit einheitliche Material- und Entsorgungsinformationen tragen.
Konformitätserklärung und Dokumentation Ab dem 12. August 2026 wird eine Konformitätserklärung für Verpackungen verpflichtend.
Erweiterte Herstellerverantwortung Inverkehrbringer müssen Verpackungsdaten, Registrierungen und Nachweise sauber dokumentieren.
Stoffanforderungen und PFAS Für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten künftig neue Grenzwerte.

Recyclingfähigkeit

Die PPWR Recyclingfähigkeit wird zu einer grundlegenden Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Verpackungen. Künftig werden Verpackungen anhand europaweit einheitlicher Kriterien bewertet und in verschiedene Leistungsstufen eingeteilt. 

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Einführung von Recyclingklassen (A, B, C)

  • europaweit einheitliche Bewertungsstandards

  • Design for Recycling als Grundprinzip

  • höhere Anforderungen an Materialtrennbarkeit

  • steigende Bedeutung von Monomaterial-Lösungen

  • erste Anforderungen ab 2030 (Mindestanforderung von 70 % Recyclingfähigkeit)

  • Recycling at Scale wird ab 2035 verpflichtend

  • Verschärfungen bis 2038 (Verpackungen unter 80 % Recyclingfähigkeit dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden)

Recyclingfähige Produkte:

Design for Recycling als Grundlage

Eine wichtige Rolle spielt das sogenannte Design for Recycling (DfR). Verpackungen sollen bereits bei ihrer Entwicklung so gestaltet werden, dass sie effizient gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Recyclinggerechte Materialkombinationen und eine gute Trennbarkeit einzelner Verpackungsbestandteile gewinnen dadurch zunehmend an Bedeutung.

Rezyklatanteile

Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden künftig verpflichtende Mindestanteile an Rezyklaten eingeführt. Ziel ist es, den Einsatz recycelter Kunststoffe zu fördern und Materialkreisläufe zu stärken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • verpflichtende Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen ab 2030

  • 30 % PCR für PET-Lebensmittelverpackungen ab 2030

  • 10 % PCR für andere kontaktsensitive Kunststoffverpackungen ab 2030

  • 35 % PCR für viele sonstige Kunststoffverpackungen ab 2030

  • höhere Quoten ab 2040

  • Nachweise über den Rezyklatanteil werden erforderlich

Wiederverwendung und Mehrweg

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungen häufiger wiederzuverwenden und bestehende Mehrwegsysteme auszubauen. Für bestimmte Verpackungsarten werden verbindliche Wiederverwendungsquoten eingeführt.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wiederverwendungsquoten für bestimmte Verpackungen ab 2030

  • mindestens 40 % wiederverwendbare Transportverpackungen im grenzüberschreitenden B2B-Verkehr

  • Zielwert von 70 % bis 2040

  • Wiederverwendungssysteme werden wichtiger

  • Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder sind ausgenommen

Passende Produkte:

Verpackungsvermeidung und Verpackungsminimierung

Die Reduzierung von Verpackungsabfällen gehört zu den zentralen Zielen der PPWR. Verpackungen sollen künftig nur noch das notwendige Mindestmaß an Material enthalten und effizienter gestaltet werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Verpackungen dürfen nur das notwendige Mindestvolumen aufweisen

  • Gewicht und Materialeinsatz müssen minimiert werden

  • Leerraum in Versandverpackungen wird auf maximal 50 % begrenzt

  • unnötige Verpackungsbestandteile sollen vermieden werden

  • bestimmte Einwegverpackungen werden eingeschränkt

  • Reduktion des Verpackungsabfalls pro Kopf bis 2040

Unternehmen müssen künftig stärker nachweisen können, dass Verpackungen nicht größer oder schwerer ausgelegt sind als erforderlich. Besonders Versand- und Transportverpackungen stehen hierbei im Fokus.

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Kennzeichnungspflichten

Die Verpackungsverordnung führt europaweit eine harmonisierte PPWR Kennzeichnungspflicht ein. Ziel ist es, die Entsorgung, Trennung und Wiederverwendung von Verpackungen verständlicher und einheitlicher zu gestalten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • europaweit einheitliche Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien

  • Hinweise zu Materialzusammensetzung & klare Entsorgungsinformationen für Verbraucher

  • digitale Kennzeichnungen über Datenträger wie QR-Codes

  • mehr Transparenz bei Sammlung und Recycling

Konformitätserklärung und Dokumentation

Neben technischen Anforderungen gewinnen auch Nachweis- und Dokumentationspflichten deutlich an Bedeutung. Unternehmen müssen künftig mithilfe der PPWR Konformitätserklärung nachweisen können, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Konformitätserklärung für Verpackungen wird ab dem 12. August 2026 verpflichtend

  • technische Dokumentation muss vorgehalten werden

  • klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette

  • erweiterte Nachweispflichten für Hersteller und Importeure

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Die PPWR baut auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) auf. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen künftig noch stärker nachweisen können, welche Verpackungen sie verwenden und wie diese den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Dadurch gewinnen Registrierungen, Datenmeldungen und die Bereitstellung relevanter Verpackungsinformationen weiter an Bedeutung.

Viele Anforderungen der PPWR lassen sich künftig nicht nur durch die Verpackung selbst, sondern auch durch entsprechende Dokumentationen und Nachweise belegen.

Stoffanforderungen und PFAS

Die Verordnung enthält neue Vorgaben für bestimmte Stoffe in Verpackungen. Besonders PFAS-haltige Verpackungen stehen dabei im Fokus.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • neue Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen

  • strengere Anforderungen an bestimmte Verpackungsstoffe

  • tärkere Kontrolle potenziell problematischer Inhaltsstoffe

Ziel der neuen Anforderungen ist es, potenzielle Risiken für Umwelt und Gesundheit zu reduzieren und die Kreislauffähigkeit von Verpackungsmaterialien langfristig zu verbessern.

Handlungsempfehlungen – was du jetzt tun solltest

Auch wenn viele Anforderungen der PPWR schrittweise greifen, sollten Unternehmen ihre Verpackungen frühzeitig überprüfen. Wer rechtzeitig handelt, kann Verpackungssortimente anpassen, Lieferanten einbinden und nachhaltigere Alternativen testen, bevor neue Pflichten verbindlich werden.

Empfohlene Schritte:

Kurzfristig (bis 12. August 2026)

  • Verpackungsportfolio erfassen

  • Unternehmensrollen bestimmen

  • Lieferanten einbinden

  • Verpackungsdaten zusammentragen

  • Verantwortlichkeiten festlegen

Mittelfristig (bis 2030)

  • Recyclingfähigkeit bewerten

  • Dokumentation vorbereiten

  • Materialanforderungen prüfen

  • Kennzeichnungspflichten beobachten

Langfristig (ab 2030)

  • Design-for-Recycling-Anforderungen umsetzen

  • Rezyklatstrategien entwickeln

  • Wiederverwendungspotenziale analysieren

Dein Weg zur PPWR-konformen Verpackung

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt neue Anforderungen an Verpackungen und Prozesse mit sich. Damit du frühzeitig gut aufgestellt bist, unterstützt BB-Verpackungen dich mit durchdachten, PPWR-konformen Verpackungslösungen und persönlicher Begleitung – praxisnah, zuverlässig und individuell auf dein Unternehmen abgestimmt.

Persönliche Betreuung

Mit BB-Verpackungen hast du einen zuverlässigen Partner an deiner Seite, wenn es um PPWR-konforme Verpackungslösungen geht. Wir unterstützen dich mit passenden Produkten, praxisnahen Lösungen und persönlicher Betreuung – damit du Verpackungsanforderungen zuverlässig und unkompliziert umsetzen kannst.

Begleitung zu PPWR-konformen Verpackungslösungen

Wir unterstützen dich dabei, passende Verpackungslösungen auszuwählen, die aktuelle und zukünftige PPWR-Anforderungen berücksichtigen. Dabei stehen Recyclingfähigkeit, Ressourceneffizienz, regulatorische Sicherheit und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Fokus.

Zukunftssichere Verpackungsstrategie

Mit unseren Verpackungslösungen schaffen wir die Grundlage dafür, deine Verpackungen langfristig gesetzeskonform, nachhaltig und zukunftssicher auszurichten – damit du auch bei kommenden regulatorischen Entwicklungen verlässlich aufgestellt bist.

Wenn du wissen möchtest, welche Verpackungslösungen zu deinen Anforderungen passen, unterstützen wir dich gerne persönlich und unverbindlich. Gemeinsam finden wir praktikable und PPWR-orientierte Lösungen für dein Unternehmen.

PPWR und Verpackungsgesetz: Was ist der Unterschied?

Das deutsche Verpackungsgesetz regelt bereits heute wichtige Pflichten rund um das Inverkehrbringen, die Registrierung und die Systembeteiligung von Verpackungen. Die PPWR ist dagegen eine EU-Verordnung, die europaweit einheitlichere Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle schaffen soll.

Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende Pflichten aus dem Verpackungsgesetz bleiben relevant, während durch die PPWR zusätzliche Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung, Rezyklatanteile und Kennzeichnung hinzukommen können.

PPWR Zusammenfassung

Die PPWR stellt einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Verpackungen dar. Erstmals gelten europaweit einheitliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Verpackungsdesign, Dokumentation, Kennzeichnung und Materialeinsatz. Die Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2040.

Viele Grundanforderungen stehen bereits fest, während einzelne technische Details in den kommenden Jahren weiter konkretisiert werden. Für Unternehmen wird es entscheidend sein, die wichtigsten Entwicklungen frühzeitig zu verfolgen und die eigenen Verpackungslösungen kontinuierlich auf zukünftige Anforderungen auszurichten.

Häufig gestellte Fragen zur PPWR-Verordnung

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch: EU-Verpackungsverordnung.

Dabei handelt es sich um eine EU-weite Verordnung, die das bisherige Verpackungsrecht (die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG) ersetzt. Ziel ist es, Verpackungen in der Europäischen Union nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Im Gegensatz zu einer Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die PPWR ist im Februar 2025 offiziell in Kraft getreten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Regelungen sofort gelten. Viele Pflichten greifen erst nach Übergangsfristen, damit Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung haben.

Die allgemeine Geltung beginnt ab dem 12. August 2026 (18 Monate nach Inkrafttreten).
Ab diesem Zeitpunkt sind die meisten zentralen Anforderungen verbindlich – beispielsweise zu:

  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen

  • Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen

  • Kennzeichnungspflichten

  • Reduktionszielen für Verpackungsabfälle

Einige Vorgaben haben darüber hinaus längere Übergangsfristen bis 2030 oder 2035.

Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Dazu zählen unter anderem:

  • Hersteller von Verpackungen

  • Hersteller verpackter Produkte

  • Importeure

  • Händler und Onlinehändler

  • Fulfillment-Dienstleister

  • Gastronomie- und To-go-Anbieter

Kurz gesagt: Wer gewerblich Verpackungen nutzt oder erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt, fällt unter die PPWR.

Die PPWR gilt für alle Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere:

  • Produzenten

  • Erstinverkehrbringer

  • Markeninhaber

  • Händler

  • Importeure

  • Bevollmächtigte

  • Betreiber von Mehrwegsystemen

Wichtig: Auch Unternehmen außerhalb der EU, die Waren in die EU verkaufen (z. B. über Onlinehandel), sind betroffen.

Die PPWR verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  1. Reduzierung von Verpackungsabfällen

  2. Förderung der Kreislaufwirtschaft

  3. Harmonisierung des EU-Binnenmarktes

  4. Reduzierung von Umwelt- und Klimabelastungen

Der Hersteller ist für die Konformität der Verpackung verantwortlich.
Der Produzent trägt im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) die Kosten für Sammlung und Verwertung.

Grundsätzlich müssen Verpackungen bereits ab dem 12. August 2026 recycelbar sein. Detaillierte Anforderungen folgen gestaffelt ab 2030.

Ab August 2026 gelten Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Neue Verpackungen müssen diese zwingend einhalten.

Ja. Eine harmonisierte Kennzeichnung soll ab 2028 eingeführt werden und nationale Systeme ersetzen.