Ein bekanntes Sprichwort: Probieren geht über Studieren. Das trifft zwar im Alltag nicht immer zu, bei Verpackungen ist es aber der ideale Weg, um sie zu prüfen. Das Posttechnische Zentralamt oder kurz PTZ macht genau das: Es schaut sich an, wie Karton, Transporthülse und Co. bestimmten Belastungen standhalten und gibt dann eine Zertifizierung beziehungsweise Zulassung aus.
Was ist "PTZ"?
Das Posttechnische Zentralamt ist eine Institution mit Tradition. Bereits 1949 gründete die Deutsche Bundespost die eigene Behörde. Heute ist es der Generaldirektion der Bundespost unterstellt und hat noch immer eine wichtige Aufgabe: Durch praktische Tests und die Auswertung wissenschaftlicher Daten möchte es die Leistungsfähigkeit der Post vorantreiben. Dabei prüft das PTZ auch die Verpackungen, die zum Einsatz kommen.
PTZ-Zulassung und -Zertifizierung
Denn die Post möchte nur die Verpackungen versenden, die auch von ihr geprüft worden sind. Dafür hat sie eigene Zulassungen ins Leben gerufen. Kartons und andere Verpackungsmaterialien bekommen diese nur, wenn sie die üblichen Belastungen beim Transport überstehen. Aus diesem Grund setzt das PTZ auf Tests unter realen Bedingungen. Dazu gehören Stöße, Stürze oder Druck. Bleiben die Verpackung und das Packgut heil, kann die Post einen gefahrlosen Versand gewährleisten.
Das kleine Problem: Die Zertifizierung bezieht sich immer nur auf einen bestimmten Inhalt. Wenn Sie also eine Verpackung mit PTZ-Zertifizierung einsetzen möchten, sollten Sie darauf achten, mit welchem Packgut die Behörde geprüft hat. Ansonsten können trotz Zulassung Transportschäden auftreten.
Früher PTZ. Heute DHL.
Mittlerweile finden die Prüfungen unter dem Dach der deutschen und internationalen Marke DHL statt. Statt PTZ-Zulassung erhalten die Materialien dann den Stempel „DHL zertifizierte Verpackung“. Andere Versanddienstleister wie UPS oder Hermes setzen ebenfalls auf eine eigene Zertifizierung. Wenn die Post umverpackt, spricht sie in der Regel aber immer noch von der früheren PTZ-Variante.
Ob und wie eine Verpackung geprüft wurde, können Sie ganz einfach herausfinden: Auf der Außenseite befindet sich ein Aufdruck, der eine Prüfnummer, das Logo des Dienstleisters und in der Regel auch das Packgut zeigt. Unter normalen Umständen akzeptieren die Versanddienstleister auch die zertifizierten Produkte der anderen Unternehmen.
Sicherheit für empfindliche Ware?
Eine der bekanntesten PTZ-Zertifizierung bezieht sich auf Flaschen. Egal ob Wein-, Sekt- oder Bier – die Flaschenkartons müssen besonders ordentlich geprüft sein, um Schäden zu verhindern. Damit sichern sich die Versanddienstleister aber auch ab: Gehen Flaschen in einer zertifizierten Verpackung beim Transport zu Bruch, sollten sie dies als Begründung für eine Werterstattung anführen.
Aber Vorsicht: Achten Sie auf das Fassungsvermögen der Flaschen. Ist die Zulassung nur für 0,75 Liter Flaschen und Sie verschicken 1 Liter Flaschen, liegt der Fehler bei Ihnen. Zudem dürfen sich keine zusätzlichen Waren wie zum Beispiel Gläser mit im Karton befinden.
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