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PPWR Zeitplan: Die wichtigsten Fristen für Unternehmen

2026-06-03 14:15:00
Inhaltsverzeichnis

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt die europäische Verpackungsindustrie vor tiefgreifende Veränderungen. Um den Übergang für Hersteller, Handel und Logistik planbar zu gestalten, hat die Europäische Union einen mehrstufigen Fahrplan definiert. Da die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, müssen Unternehmen die relevanten Fristen frühzeitig berücksichtigen, um ihre Verpackungen, Prozesse und Lieferketten rechtzeitig anzupassen.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ersetzt schrittweise die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft erstmals ein unmittelbar geltendes Regelwerk für alle Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und den Einsatz von Rezyklaten sowie Mehrwegsystemen zu fördern.

Der PPWR Zeitplan als Zeitstrahl

Für einen schnellen Überblick zeigt der folgende Zeitstrahl die wichtigsten Meilensteine des Übergangszeitraums bis 2040:

  1. Inkrafttreten PPWR

  2. Allg. Anwendungsdatum, Konformitätserklärung (DoC) erforderlich (Art. 39)

  3. Verbindliche Kennzeichnungspflichten

    • 90 % Sammelquote für Einweg-Getränkeverpackungen

    • Kennzeichnungspflicht für Mehrwegverpackungen

  4. Anwendungsbeginn

    • Neue Recyclingfähigkeitsklassen (A/BC)

    • PCR-Quoten für Kunststoffe

    • Reduktion von Material und Leerraum

    • Einführung von Wiederverwendungszielen

  5. Weitere Verschärfungen:

    • „Recycled at Scale“ erforderlich

    • Verringerung des Verpackungsabfalls um 10 %

  6. Nur Recyclingklassen A und B (mind. 80 %)

    • Höhere Mindestrezyklatquoten

    • 15 % weniger Verpackungsabfälle

Inkrafttreten PPWR

Allg. Anwendungsdatum, Konformitätserklärung (DoC) erforderlich (Art. 39)

Verbindliche Kennzeichnungspflichten

  • 90 % Sammelquote für Einweg-Getränkeverpackungen

  • Kennzeichnungspflicht für Mehrwegverpackungen

Anwendungsbeginn

  • Neue Recyclingfähigkeitsklassen (A/BC)

  • PCR-Quoten für Kunststoffe

  • Reduktion von Material und Leerraum

  • Einführung von Wiederverwendungszielen

Weitere Verschärfungen:

  • „Recycled at Scale“ erforderlich

  • Verringerung des Verpackungsabfalls um 10 %

Nur Recyclingklassen A und B (mind. 80 %)

  • Höhere Mindestrezyklatquoten

  • 15 % weniger Verpackungsabfälle

Wichtig: Die PPWR ist eine umfangreiche und sich weiterentwickelnde Verordnung. Viele Detailanforderungen – beispielsweise zu Design for Recycling, Recyclingklassen oder der Berechnung von Rezyklatanteilen – werden in den kommenden Jahren durch weitere Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert.

Alle Fristen im PPWR Zeitplan von 2025 bis 2040 im Detail

Die folgende chronologische Übersicht zeigt die wichtigsten PPWR-Fristen und Meilensteine von 2025 bis 2040. Berücksichtigt sind sowohl die wichtigsten Anwendungsfristen für Unternehmen als auch zentrale Evaluierungs- und Überprüfungstermine der Europäischen Kommission.

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2025

11. Februar 2025 – Inkrafttreten der PPWR

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Verpackungsverordnung (PPWR) offiziell in Kraft. Die Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen für die künftigen Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU.

  • Offizielles Inkrafttreten der PPWR

  • Neue Definitionen und Begriffsbestimmungen für Verpackungen

  • Rechtliche Grundlage für die künftigen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Mehrweg und Rezyklateinsatz

  • Beginn der Übergangs- und Vorbereitungsphase für Unternehmen

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2026

12. August 2026 – Beginn der Anwendbarkeit der PPWR

Ab diesem Datum ist die PPWR grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Unternehmen müssen insbesondere die neuen Anforderungen an Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Kennzeichnung, Herstellerverantwortung und Stoffbeschränkungen berücksichtigen.

Wichtig: Zahlreiche konkrete Anforderungen der Verordnung treten erst in den Folgejahren in Kraft. Der 12. August 2026 markiert daher nicht den Beginn sämtlicher Verpflichtungen.

  • Allgemeine Anwendbarkeit der PPWR

  • Pflichten zur Konformitätsbewertung von Verpackungen

  • Anforderungen an technische Dokumentationen

  • Erweiterte Herstellerverantwortung

  • PFAS-Beschränkungen für bestimmte Lebensmittelkontaktverpackungen

  • Grundlegende Informations- und Nachweispflichten für Wirtschaftsakteure

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2028

12. Februar 2028 – Neue Vorgaben für kompostierbare Verpackungen und Mehrwegangebote

Für bestimmte Verpackungsarten gelten künftig zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Kompostierbarkeit und Wiederverwendung.

  • Bestimmte Verpackungen müssen industriell kompostierbar sein

  • Einführung verbindlicher Anforderungen für ausgewählte kompostierbare Anwendungen (z. B. Teebeutel oder Obstetiketten)

  • Anforderungen an die Bereitstellung von Wiederverwendungs- und Mehrwegoptionen in bestimmten Bereichen des Gastgewerbes

  • Weitere Vorgaben zur Verpackungsvermeidung und Ressourceneffizienz

12. August 2028 – Erweiterte Kennzeichnungsanforderungen 

Die EU führt harmonisierte Kennzeichnungsanforderungen ein, um Verbraucher besser über Materialzusammensetzung, Entsorgung und Kreislaufführung zu informieren.

  • Harmonisierte Materialkennzeichnung für Verpackungen

  • Einheitliche Sortier- und Entsorgungsinformationen

  • Kennzeichnung bestimmter kompostierbarer Verpackungen

  • Zusätzliche Informationen für Verbraucher über digitale Informationslösungen

  • EU-weit einheitliche Verbraucherinformationen zur Kreislaufwirtschaft

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2029

01. Januar 2029 – 90 % Sammelquote für Einweg-Getränkeverpackungen 

Die Mitgliedstaaten müssen hohe Sammelquoten für bestimmte Getränkeverpackungen erreichen.

  • Zielvorgabe von 90 % Sammelquote für Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen aus Metall

  • Ausbau und Optimierung von Pfand- und Rücknahmesystemen

  • Einheitlichere Rücknahmestrukturen innerhalb der EU

12. Februar 2029 – Kennzeichnungspflicht für Mehrwegverpackungen

Mehrwegverpackungen müssen künftig europaweit eindeutig als wiederverwendbar gekennzeichnet werden.

  • Verpflichtende Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen

  • Zusätzliche Informationen über QR-Code oder digitale Datenträger

  • Informationen zu Rückgabe- und Wiederverwendungssystemen

  • Verbesserte Nachverfolgbarkeit von Mehrwegkreisläufen

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2030

01. Januar 2030 – Zentrale Anforderungen der PPWR treten in Kraft 

Dieser Stichtag markiert den wichtigsten Umsetzungsschritt der Verordnung.

  • Verbot bestimmter Einwegverpackungen in definierten Anwendungsbereichen

  • Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) für Kunststoffverpackungen

  • Verpflichtende Recyclingfähigkeit aller Verpackungen

  • Anwendung der Design-for-Recycling-Kriterien (DfR) zur Bewertung der Recyclingfähigkeit: Einstufung der Verpackungen in die Recyclingfähigkeitsklassen A, B oder C

  • Verpackungen müssen mindestens die Recyclingfähigkeitsklasse C erreichen

  • Verpackungen müssen die vorgeschriebenen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen, um weiterhin in Verkehr gebracht werden zu dürfen.

  • Leerraumbegrenzung von maximal 40 % bei Transport- und E-Commerce-Verpackungen

  • Verbindliche Mehrweg- und Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungskategorien

  • Erste Zielstufe zur Verringerung des Verpackungsabfalls um 5 % gegenüber 2018

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2032

12. Februar 2032 – Überprüfung zentraler Zielvorgaben

Die Europäische Kommission überprüft die Wirksamkeit wichtiger Anforderungen der Verordnung.

  • Bewertung der Leerraumvorgaben

  • Überprüfung bestehender Ausnahmen

  • Evaluierung der Rezyklatziele

  • Analyse der Verpackungseffizienz und Materialentwicklung

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2033

12. August 2033 – Evaluierung der Stoffregelungen

Die Kommission bewertet die Auswirkungen der Regelungen zu Stoffen in Verpackungen.

  • Überprüfung der Vorgaben zu besorgniserregenden Stoffen

  • Bewertung der Auswirkungen auf Recyclingprozesse

  • Analyse der bisherigen Design-for-Recycling-Anforderungen

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2034

01. Januar 2034 – Überprüfung der Wiederverwendungsziele

Die bisherigen Mehrweg- und Wiederverwendungsziele werden umfassend bewertet.

  • Analyse der Zielerreichung bis 2030

  • Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Wirtschaft

  • Prüfung möglicher Anpassungen für die Ziele bis 2040

12. August 2034 – Gesamtevaluierung der PPWR

Die Europäische Kommission überprüft die Wirksamkeit der Verordnung insgesamt.

  • Bewertung der Auswirkungen auf den Binnenmarkt

  • Analyse der ökologischen Wirksamkeit der PPWR

  • Überprüfung der Auswirkungen auf Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft

  • Bewertung des Beitrags zur Vermeidung von Verpackungsabfällen und Lebensmittelverschwendung

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2035

01. Januar 2035 – „Recycled at Scale“ wird Pflicht

Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit werden deutlich verschärft.

  • Verpackungen müssen nachweislich in großem Maßstab gesammelt, sortiert und recycelt werden können

  • Recyclingfähigkeit wird anhand realer Recyclingströme bewertet

  • Das Kriterium „Recycled at Scale“ wird verbindlich

  • Zweite Zielstufe zur Verringerung des Verpackungsabfalls um 10 % gegenüber 2018

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2038

01. Januar 2038 – Mindeststandard B für Recyclingfähigkeit

Die Anforderungen werden verschärft. 

  • Verschärfung der Mindestanforderungen von Leistungsstufe C auf Leistungsstufe B (Recyclingfähigkeit mind. 90 %)

  • Bewertung der Interoperabilität europäischer Pfand- und Rücknahmesysteme

Meilensteine im PPWR Zeitplan für 2040

01. Januar 2040 – Höhere Rezyklatquoten und Mehrwegziele 

Mit diesem Datum werden die höchsten Zielvorgaben der Verordnung wirksam.

  • Erhöhte Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen

  • Verschärfte Mehrweg- und Wiederverwendungsziele

  • Dritte Zielstufe zur Verringerung des Verpackungsabfalls um 15 % gegenüber 2018

  • Endstufe der langfristigen Kreislaufwirtschaftsziele der PPWR

Über die Fristen hinaus: Den PPWR Zeitplan strategisch nutzen

Auch wenn viele der einschneidendsten Anforderungen der PPWR erst ab 2030 greifen, sollten Unternehmen die verbleibende Zeit nicht als Aufschub verstehen. Verpackungsentwicklungen, Materialumstellungen und Qualifizierungsprozesse benötigen je nach Umfang mehrere Monate Vorlauf. 

Besonders relevant sind die kommenden Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Kennzeichnung, Mehrwegkonzepte sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Viele Verpackungen, die heute entwickelt oder beschafft werden, werden auch in den kommenden Jahren noch im Markt eingesetzt und sollten deshalb frühzeitig auf ihre PPWR-Konformität überprüft werden.

Für Hersteller, Markeninhaber und Händler empfiehlt es sich daher, Verpackungsportfolios schrittweise anhand der künftigen Anforderungen zu analysieren. Dazu gehören insbesondere die Recyclingfähigkeit nach Design-for-Recycling-Kriterien, der Einsatz geeigneter Rezyklate, die Vorbereitung auf die neue PPWR Kennzeichnungspflicht, die Anforderungen an Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) sowie die Bewertung möglicher Mehrweg- und Wiederverwendungslösungen. Wer die Übergangsfristen strategisch nutzt, kann notwendige Anpassungen in reguläre Entwicklungs- und Beschaffungszyklen integrieren und spätere Umstellungskosten reduzieren.